Darf Die Polizei In Meine Wohnung. Handelt die Polizei rein präventiv also zur Gefahrenabwehr darf sie die Wohnung nur bei Vorliegen einer dringenden Gefahr betreten. Die Freiheit und Privatsphäre der Wohnung ist in Art.
Einfach so ohne Verdacht in die Wohnung eindringen dürfen Polizei und Ordnungsamt nämlich nicht. Die Ausrede es sei ein anderer Polizeiposten zuständig oder die geschilderte Tat sei gar nicht strafbar können Sie zurückweisen. Die Polizei kann eine Wohnung ohne Einwilligung des Inhabers betreten und durchsuchen wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen dass sich in ihr eine Person befindet die nach.
Demnach darf die Polizei die Wohnung eben nicht kontrollieren.
Für die Polizei ist Homeoffice auch in Zeiten von Corona in der Regel keine Option denn die Beamten zeigen auf Streife Präsenz und kontrollieren die Einhaltung der geltenden Beschränkungen. Das Grundrecht auf Schutz der Wohnung verlangt zudem dass der Zutritt verhältnismässig ist erklärt Schefer. Nach der jetzigen Rechtslage könne laut Rechtsanwältin Voigt die Polizei nur unter bestimmten Voraussetzungen die Wohnung betreten wenn sie zum Beispiel eine Ordnungswidrigkeit nach den Corona. Wenn ein dringender Verdacht vorliegt dass beispielsweise eine Weihnachts- oder Silvesterfeier stattfindet dann sieht die Lage wieder ganz anders aus.